Private Krankenversicherer fordern von ihren Versicherten Krankentagegeldleistungen zurück für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Dabei berufen sie sich auf §§ 11, 15 lit. b) MB/KT 94 und stellen für die Bejahung des Rückforderungsanspruchs alleine auf den Umstand ab, dass Versicherte Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhielten. Dass diese pauschale Praxis einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht...weiterlesen