Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 26.03.2020 hat der EuGH die Rechte von Verbrauchern als Darlehensnehmer gestärkt. Er bemängelt die fehlende Klarheit und Prägnanz des sog. „Kaskadenverweises“, der sich in einer Vielzahl an Widerrufsbelehrungen in ab Juni 2010 geschlossenen Darlehensverträgen, gleich ob KFZ- oder Immobilienfinanzierung findet. Die für...